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Ref.1.3 Bereich Gebühren
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Gebühren Langzeitstudium
Wegfall der Langzeitstudiengebühren
Liebe Studierende,
der Landtag von Sachsen-Anhalt hat in seiner Sitzung am 07. Mai 2020 die Abschaffung der Langzeitstudiengebühren beschlossen.
Ab dem Wintersemester 2020/2021 werden damit keine Langzeitstudiengebühren mehr erhoben.
Das hat keine Auswirkungen auf die Zahlung der Langzeitstudiengebühren für das Sommersemester 2020.
Ihr Team Studiengebühren
(Stand: 27.05.2020)
Informationen zur Erhebung von Langzeitstudiengebühren an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Durch die Änderung des Hochschulgesetzes im Mai 2004 sind die Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt verpflichtet, Gebühren für eine Regelstudienzeitüberschreitung zu erheben. Die folgenden Seiten informieren über die gesetzlichen Bestimmungen des Landes sowie über das Verfahren an der Universität.
Bitte beachten!
- Die Anhörung wird durch Übersendung der Formulare und sonstigen Belege für die Geltendmachung einer Gebührenbefreiung eingeleitet. Persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich. Wer keine Korrektur des erfassten Studienverlaufs und keine Gründe entsprechend § 112 HSG LSA für eine Befreiung oder Hinausschieben der Gebührenpflicht geltend machen kann, braucht nichts zu veranlassen und erhält automatisch einen Gebührenbescheid.
- Studierende ohne Gebührenbescheid, die bisher ggf. das Anhörungsschreiben erhalten haben, entrichten die Langzeitstudiengebühr bitte erst nach Erhalt des Gebührenbescheides auf das dort angegebene Konto. (entspricht nicht dem Konto für den Semesterbeitrag!)
- Studierende mit Gebührenbescheid (Dauerbescheid), die im aktuellen Semester die Langzeitstudiengebühr schon zahlen oder denen sie im aktuellen Semester erlassen wurde, überweisen bitte für die kommenden Semester bis zum 31.01. (Sommersemester) bzw. 31.07. (Wintersemester) 500 EURO auf das im Gebührenbescheid angegebene Konto.
- Ggf. im aktuellen Semester vereinbarte Ratenzahlung, Erlass oder Teilerlass muss für das folgende Semester erneut rechtzeitig vor Eintritt der Fälligkeit begründet beantragt werden.
- Der Gebührenbescheid ist ein Dauerbescheid und gilt bis zum Ende des Studiums. Bei Exmatrikulation innerhalb eines Semesters gilt die Gebührenpflicht anteilig nur bis zum Tag der Exmatrikultion. Rückerstattungen sind von den Studierenden zu beantragen.
- Die Langzeitstudiengebühr beinhaltet nicht den Semesterbeitrag. Dieser ist zusätzlich auf ein anderes Konto, das Konto für den Semesterbeitrag (Informationen dazu erteilt das Immatrikulationsamt), zu zahlen.
Aktuelle Bankverbindung für Langzeitstudiengebühren
Empfänger: | Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg |
Bank: | Deutsche Bundesbank Filiale Magdeburg |
IBAN: | DE05 8100 0000 0080 0015 24 |
BIC: | MARKDEF1810 |
Verwendungszweck: | 1. Zeile: Z01030-40-Matrikelnummer hinzufügen 2. Zeile: Name, Vorname |